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Wo ist das Halten verboten?
Vor Feuerwehrzufahrten
In allen Einbahnstraßen
In Parkverbotszonen
Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
Richtig ist Antwort 1: Vor Feuerwehrzufahrten ist Halten verboten, weil diese Zufahrten jederzeit frei bleiben müssen, damit die Feuerwehr ohne Verzögerung anfahren und Einsatzfahrzeuge durchfahren oder aufstellen können. Das Verbot gilt nicht nur für „langes“ Parken, sondern schon für das Halten, also auch für ein kurzes Stehenbleiben zum Ein- oder Aussteigen oder „nur mal kurz“ warten. Sobald du andere behinderst oder die Zufahrt blockierst, kann das sofort kritisch werden.
Antwort 2 ist falsch, weil in Einbahnstraßen Halten grundsätzlich erlaubt ist, solange du die allgemeinen Regeln einhältst: niemanden gefährden oder behindern, keine Rettungswege blockieren, ausreichend Restfahrbahnbreite lassen und natürlich keine speziellen Halt- oder Parkverbote durch Schilder, Markierungen oder enge/unübersichtliche Stellen missachten. Einbahnstraße bedeutet also nicht automatisch Haltverbot.
Antwort 3 ist ebenfalls falsch: In einer Parkverbotszone ist das Parken verboten, aber nicht automatisch jedes Halten. Kurz anhalten darfst du in der Regel, solange du niemanden behinderst und kein zusätzliches Haltverbot angeordnet ist (zum Beispiel durch ein separates Haltverbotsschild oder besondere Situationen wie Feuerwehrzufahrten). Merksatz: Parkverbot heißt nicht automatisch Haltverbot, aber Feuerwehrzufahrt heißt: nicht mal kurz halten.
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